France - RNA criticism punishable in the future

Ein neuer Straftatbestand kann in Frankreich künftig Menschen ins Gefängnis bringen, die dazu auffordern, eine (laut „Wissenschaft“) geeignete medizinische Behandlung zu unterlassen. Das Gesetz wurde am Mittwoch durch die Nationalversammlung geboxt. Kritiker nennen das Gesetz „Artikel Pfizer“.

Ohne große Aufmerksamkeit ist am Mittwoch in Frankreich ein Gesetz verabschiedet worden, das Widerstand gegen die mRNA-Behandlung unter Strafe stellen kann. Wer von mRNA oder anderen „medizinischen Behandlungen“ abrät, die aber „ nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet“ zur Behandlung sind, kann künftig in Frankreich bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern oder eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro kassieren.

Repression gegen medizinische Kritiker

Es war eine umkämpfte Sache, aber das Macron-Regime hat letztlich seinen Willen durchgebracht. Zentral ist Artikel 4 im neuen Gesetz, der erst gestrichen, dann aber wieder eingesetzt worden ist. Darin wird ein neuer Straftatbestand geschaffen und die „Aufforderung, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen“ sowie „die Aufforderung, Praktiken anzuwenden, die als therapeutisch oder prophylaktisch dargestellt werden“ unter Strafe gestellt. Damit kann künftig auch jeder Widerstand an der mRNA-Behandlung (und anderen konzernmedizinischen Methoden) kriminalisiert werden.

Entsprechend schockiert zeigt sich deshalb etwa die Biologin Annelise Bocquet. Sie schreibt am Mittwochabend: „An meine internationalen Freunde und Kollegen: Heute wurde in Frankreich ein Gesetz verabschiedet, das jeglichen Widerstand gegen mRNA-LNP-Injektionen als „sektiererische Aberration“ bezeichnet. Es wird mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis und 45.000 Euro geahndet.“

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To my international friends and colleagues,

Today, a law was passed in France qualifying any opposition to mRNA-LNP injections as a "sectarian aberration". It carries a penalty of up to 3 years' imprisonment and 45,000 euros.

For your information…

See you soon.…

— Bocquet Annelise 🔬🧬📚🚜 (@AnneliseBocquet) February 14, 2024

Der brisanteste Wortlaut im Gesetz, der auf die mRNA-Kritiker angewendet werden kann findet sich in Absatz 2:

Die Aufforderung zur Aufgabe oder Unterlassung einer therapeutischen oder prophylaktischen medizinischen Behandlung wird mit einem Jahr Gefängnis und 15 . 000 Euro Geldstrafe geahndet , wenn diese Aufgabe oder Unterlassung als vorteilhaft für die Gesundheit der Zielpersonen dargestellt wird , obwohl sie nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet ist , für sie in Anbetracht der Krankheit , an der sie leiden , schwerwiegende Folgen für ihre physische oder psychische Gesundheit zu haben .“

Artikel Pfizer: Das verabschiedete Gesetz im Orginalton.

Antidemokratisches Manöver

Die meisten Oppositionsfraktionen – mit Ausnahme der Sozialdemokratischen Fraktion – sahen in dem Gesetz eine Vorverurteilung sogenannter „Alternativmedizin“ und eine Bedrohung für Whistleblower. „Die Aufrichtigkeit dieser Bekämpfung von gefährlichen sektiererischen Entwicklungen darf nicht darin bestehen, Praktiken der ergänzenden Pflege oder den Konsum von phytotherapeutischen Produkten per Gesetz zu bestrafen“, hatte etwa Jean-François Coulomme vom linken Bündnis „La France insoumise“ gemeint. Thomas Ménagé von Le Pens „Rassemblement national“ nannte das Gesetz schlicht „eine freiheitsfeindliche Entwicklung“.

Zunächst waren die Pläne der Regierung gescheitert und Artikel 4 konnte aus dem Gesetz gestrichen werden. Das hatte umgehend Polemik von Regierungsseite zur Folge. Ein Politiker von Macrons Partei sprach etwa danach von einer „Allianz gegen die Wissenschaft“ für die er sich „schäme“.

Aber am Mittwoch setzte sich die Regierung dann – mit einem für das Macron-Regime typischen Manöver – durch. So berichtet die französische Parlamentskorrespondenz darüber:

Dabei hätte man [die Opposition, Anm,] nicht mit der Entschlossenheit der Regierung und der Mehrheit gerechnet. Am Mittwoch, den 14. Februar, am Ende der Prüfung des Gesetzentwurfs, ergriff der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Sacha Houlié (Renaissance), nämlich im Plenarsaal das Wort, um eine zweite Beratung zu beantragen, wie es Artikel 101 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung erlaubt. Dieser besagt, dass „eine zweite Beratung auf Antrag der Regierung oder des federführenden Ausschusses von Rechts wegen möglich ist“.

Brigitte Liso hat daher einen Änderungsantrag zur Wiederherstellung – und Umformulierung – von Artikel 4 eingereicht. Die Berichterstatterin betonte zwar, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei, „wenn der Nachweis der freien und informierten Zustimmung der Person erbracht wird“, machte aber auch deutlich, dass der neue Wortlaut eine zusätzliche Dimension im Zusammenhang mit dem Schutz von Whistleblowern einbringe, der das Ziel des Gesetzes vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens war. Ein Ziel, das im Text des Änderungsantrags bekräftigt wird, wonach „Informationen, die von einem Whistleblower unter den in Artikel 6“ des zuvor zitierten Gesetzes genannten Bedingungen gemeldet oder weitergegeben werden, „keine Provokation“ im Sinne von Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs darstellen.

Quasi ohne Debatte wurde dieser leicht abgeänderte Entwurf dann in erster Lesung mit 151 zu 73 Stimmen angenommen.

Florian Philippot, der Parteichef von „Les Patriots“, einer Le Pen-Abspaltung, hatte bereits eine Woche vor dieser Aktion vor genau so einem Manöver der Regierung gewarnt. Artikel 4 nannte er „Änderungsantrag Pfizer“. Er schrieb damals auf X: „Mit diesem Änderungsantrag verurteilen Sie jeden, der auch nur den geringsten Zweifel an der mRNA-Injektion äußert und sich weigert, sie zu empfehlen! Die Nationalversammlung will sie mit Unterstützung des Ordensrates (natürlich!…) wieder einführen, obwohl sogar der Staatsrat sie als freiheitsfeindlich einstuft, das ist alles!“

Nun hat das Macron-Regime den Plan umgesetzt und den „Pfizer-Zusatz“ durchgedrückt. Was man in Frankreichs Parlament gerade erlebe, sei „himmelschreiender Vorfaschismus“, sagt ein dort ansässiger Beobachter gegenüber TKP: „Überall bestrafen, disziplinieren, zwingen.“ Der Pfizer-Artikel ist ein weiteres Kapitel. Auf wen der neue Straftatbestand abzielt wurde in der Debatte im Parlament klar deutlich. „Die nächste Pandemie kommt“, konnte man etwa als Argument von Regierungsseite hören.

Nun geht das Gesetz in den Senat zurück. Auch dort könnte es auf Widerstand treffen, allerdings haben die Macronisten Möglichkeiten, diesen zu umgehen.

Hier finden Sie den gesamten Gesetzestext.

Bild „Anti Mandatory Vaxx March – Sat 20-11-21“ by Fishyone1 is licensed under CC BY-NC-ND 2.0.

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https://tkp.at/2024/02/15/frankreich-mrna-kritik-kuenftig-strafbar/